AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die zeitweise Betreuung von Haustieren sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen, der Tierpension Schreiber Lise-Meitner-Straße 5, 02977 Hoyerswerda, im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Tieres.

2. Mit Abschluss des Vertrages erkennt der Kunde die Geltung der jeweils aktuellen AGB der Tierpension Schreiber an.

§ 2 Begriffsbestimmungen

1. Tierpension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Tieres, wobei das Tier über Nacht in der Betreuung der Tierpension Schreiber verbleibt.

2. Tiertagesbetreuung bedeutet, dass das Tier am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der Tierpension Schreiber verbleibt. Wird das Tier nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit (08:00-16:00 Uhr) abgeholt, wird der Preis eines vollen Tagessatzes der Tierpension Schreiber berechnet!

§ 3 Vertragsabschluss

1. Vertragspartner sind die Tierpension Schreiber und der Eigentümer/Halter des Tieres (im Folgenden Kunde genannt). Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Tierpension Schreiber gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Tierbetreuungs-vertrag, sofern der Tierpension Schreiber eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2. Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde persönlich bzw. per Mail, durch die Verwendung des Reservierungsformulars sein Tier anmeldet. Die Tierpension Schreiber verweist auf das Reservierungs-formular bei telefonischen und schriftlichen Anfragen per E-Mail bzw. u.a. WhatsApp.

3. Die Tierpension Schreiber bestätigt dem Kunden die Anmeldung schriftlich per E-Mail und teilt die anfallenden Kosten für die vom Kunden bei Anmeldung gewünschten Leistungen mit. Erst mit Bestätigung durch die Tierpension Schreiber kommt der Vertrag zwischen den Parteien zustande.

4. Die Anmeldung zur Tagesbetreuung muss zeitgerecht erfolgen. Ein Vertrag kommt bereits mit der Bestätigung der Tierpension Schreiber, das Tier am gewünschten Tag in die Tagesbetreuung auf zu-nehmen, zustande. Die gewünschten Leistungen sind vom Kunden bei Abgabe des Tieres im Voraus zu bezahlen. Erfolgt keine Zahlung, ist die Tierpension Schreiber berechtigt, die Aufnahme des Tieres zu verweigern.

§ 4 Beratungsgespräch/ Buchung

1. Der Kunde wird über die Unterbringung und Haltung in der Tierpension durch das Beratungsgespräch der Tierpension Schreiber eingehend informiert. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten ggf. mit Zusatzkosten werden im Betreuungsvertrag festgelegt.

2. Der Besuch der Tierpension Schreiber ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

3. Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung und medizinische Versorgung sind durch den Kunden vor Aufnahme des Tieres ausdrücklich anzugeben. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Halfter, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Tieres zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag von 3,00€ berechnet. Bei einer stundenweisen Betreuung bzw. Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden.

4. Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Tieres sowie den Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten, sind bei der Buchung mitzuteilen.

5. Der Kunde bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Tieres vollständig und wahrheitsgetreu sind.

§ 5 Leistungen

1. Die Tierpension Schreiber ist verpflichtet, das Tier bei Abgabe in die Obhut zu nehmen bzw. die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung und die Betreuung des Tieres und die vom Kunden für das Tier in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Tierpension Schreiber zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Tierpension Schreiber an Dritte.

3. Die Preise können von der Tierpension geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Tiere, der Leistungen der Tierpension Schreiber oder der Betreuungsdauer des Tieres wünscht und die Tierpension Schreiber dem zustimmt.

§ 6 Auslauf und Gassirunden

1. Während der vereinbarten Betreuungsdauer gewährleistet die Tierpension Schreiber dem in die Betreuung gegebenem Tier ausreichend betreuten Freilauf auf dem umzäunten Gelände zu verschaffen, sofern dies, im Hinblick auf die Art des Tieres, überhaupt möglich ist.

2. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozial-verträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.

3. Die Tierpension Schreiber gewährleistet die vom Veterinäramt vorgeschriebene Länge und Anzahl von Gassirunden (mindestens zweimal pro Tag), sofern dies, im Hinblick auf die Art des Tieres, überhaupt möglich ist.

§ 7 Besondere Voraussetzungen einer Betreuung

1. Der Kunde verpflichtet sich dazu, sein/e Tier/e mit einem aktuellen Impfschutz bzw. allen notwendigen Impfungen in der Tierpension Schreiben zur Betreuung abzugeben. Idealerweise wird der Impfpass des Tieres mit abgegeben.

2. Voraussetzungen für eine Hundeaufnahme sind:

− Unkastrierte Rüden können nur aufgenommen werden, wenn sie dahingehend 

erzogen sind, dass sie nicht alles markieren oder zumindest problemlos einen Rüdengürtel tragen, falls es zu unerwünschtem Markierverhalten kommen sollte.

− Hunde müssen zugänglich sein.

− Sie müssen Leinen führig sein.

− Hündinnen dürfen sich nicht in der Hitze befinden (sprechen sie ggf. vorher mit Ihrem Tierarzt).

− Alle Hunde müssen geimpft, entwurmt und entfloht sein.

− Kranke und trächtige Tiere werden nicht aufgenommen.

- Erlaubnis der Veröffentlichung von Videos und Bilder 

3. Voraussetzungen für eine Katzenaufnahme:

− Katzen sollten, Kater müssen kastriert sein.

− Alle Katzen müssen entwurmt und entfloht sein.

− Kranke und trächtige Tiere werden nicht aufgenommen.

- Erlaubnis der Veröffentlichung von Videos und Bilder 

4. Die bei der Tierpension Schreiber erkrankten oder verunfallten Tiere werden auf Kosten des Kunden einem Tierarzt zur Behandlung übergeben. Eine Übernahme der Haftung für die Erkrankung oder das Ableben eines Tieres ist ausgeschlossen.

§ 8 Haftung

1. Der Kunde versichert, dass das in Betreuung gegebene Tier sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen.

2. Die Aufnahme des Tieres in die Betreuung der Tierpension Schreiber erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Der Kunde haftet, für die durch das zu betreuende Tier verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

3. Die Haftung der Tierpension Schreiber ist für Schadensersatzansprüche und für jeden einzelnen Schadensfall entsprechend der Betriebshaftpflichtversicherung der Tierpension Schreiber auf 1.000.000,00 € begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Tierpension Schreiber oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Tierpension Schreiber oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.

4. Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Kunden wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen u. ä. übernimmt die Tierpension Schreiber keine Haftung.

5. Sollten Tiere aus der vorgesehenen Einzäunung im Freilauf ausbrechen, wird für den Verlust des Tieres keine Haftung übernommen.

6. Für entlaufene Hunde (Losreißen von der Leine etc.) wird – solange keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt – seitens der Tierpension Schreiber keine Haftung übernommen.

§ 9 Vorzeitige Abholung / Läufigkeit einer Hündin

1. Der Kunde ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die die Tierpension Schreiber zu jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Der Kunde bzw. die Kontaktperson wird durch die Tierpension Schreiber unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Tier gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder das Tier Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.

2. Der Kunde wird benachrichtigt, wenn das zu betreuende Tier in der Tierpension Schreiber Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, dass eine gefahrenlose Führung unmöglich macht.

3. Der Kunde hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass das Tier durch ihn oder durch die Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird.

4. Bei vorzeitiger Abholung wird bzw. bleibt der gebuchte Zeitraum berechnet. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

5. Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundepension darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird. Die Hundepension berechnet hierfür eine Zusatzleistung von 3 € pro Tag. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Hundepension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Hundepensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.

6. Die Hundepension kann die Aufnahme einer läufigen Hündin verweigern.

§ 10 Nichtabholung/ Tierheim

1. Der Kunde verpflichtet sich, dass in die Tierpension gegebene Tier umgehend nach Ablauf der vereinbarten Dauer abzuholen.

2. Bei Nichtabholung wird das Tier nach 3 Tagen in ein Tierheim, das die Tierpension Schreiber aussucht, abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. 

3. Die Tierpension behält sich vor, das Tier gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die Tierpension nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.

§ 11 Bring- und Abholzeiten

1. Die Tiere können von Montag bis Samstag jeweils in der Zeit von 08:30 bis 10:30 Uhr und von 15:00-17:00 Uhr gebracht und abgeholt werden.

An Sonn- und Feiertage ist ein generelles Bringen und Abholung von 08:30 bis 10:00 Uhr.

§ 12 Betreuungspreise

1. Die Preise für die Betreuung können auf der Homepage der Tierpension Schreiber oder vor Ort erfragt werden.

2. Der Kunde verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Endpreis in Euro bis zum Bringtag an die Tierpension Schreiber zu überweisen (Bautzen eG / IBAN: DE11 8509 0000 5737 9910 00 / BIC: GENODEF1DRS) oder in Bar mitzubringen. Nach Mitteilung des gewünschten Betreuungszeitraumes mit Datum und genauer Uhrzeit an die Tierpension Schreiber, errechnet diese den genauen Endpreis.

3. Der Tagesbetreuungspreis wird bei Abgabe in Bar übergeben.

4. Zusätzlich entstandene Leistungen wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche, Futterkosten sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei Nicht-Nachkommen der Zahlungspflicht behält sich die Tierpension Schreiber das Recht vor, das Tier so lange einzubehalten, bis der Kunde den festgelegten Preis ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde.

§ 13 Anzahlung/Stornierung/ Leistungsreduzierung

1. Bei Abschluss eines Pensionsvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 2 vollen Pensionstagen pro Pensionswoche zu leisten.

2. Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung durch den Kunden, hat dieser folgende Gebühren pro Tier und Aufenthalt zu leisten:

− Bis 8 Wochen vor Abgabe des Tieres bei der Tierpension Schreiber entstehen durch eine Stornierung keine Kosten.

- Bei einer Stornierung innerhalb von 8 Wochen vor Beginn des Aufenthaltes wird die Anzahlung als Stornogebühr berechnet.
 

3. Die Stornogebühren sind unverzüglich an die Tierpension Schreiber zu zahlen, unabhängig der Gründe der Stornierung.

§ 14 Betriebsgelände

1. Alle Tiere sind bei Betreten des Betriebsgeländes der Tierpension Schreiber grundsätzlich anzuleinen oder in entsprechende Transportboxen zu transportieren. 

2. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 15 Datenschutz

1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes erhoben, verarbeitet und gespeichert werden dürfen.

2. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Weiter dürfen die Parteien die Daten des jeweils anderen auch zur Eigenwerbung nutzen. Dies erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 f) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Frist oder ist zur Vertragsdurchführung erforderlich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

3. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Betroffenen ist möglich. Zudem hat der Betroffene das Recht auf Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung der personenbezogenen Daten. Entsprechende Fragen und Anträge kann der Betroffene direkt an den entsprechenden Vertragspartner richten. Der Betroffene hat zudem das Recht, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Datenverarbeitungsprozesse des entsprechenden Vertragspartners gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen.

§ 16 Ablehnungsrecht

Die Tierpension Schreiber hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.

§ 17 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Sofern es sich beim Kunden um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, gilt nachfolgende Widerrufsbelehrung:

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Tierpension Schreiber 

Lise-Meitner-Straße 5 

02977 Hoyerswerda 

Telefon: 0176 4789 5601

E-Mail: tierpensionschreiber@gmx.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung.

§ 18 Schlussbestimmungen

1. Nebenabreden sind nur schriftlich rechtsverbindlich.

2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrages als Ganzen.

3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Hoyerswerda vereinbart.

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